Fördergrundsätze
Die Zuwendungen des Fördervereins für ein zukunftsfähiges Melsungen e. V. sind freiwillige Leistungen. Sie werden auf schriftlichen Antrag gewährt. Berücksichtigt werden Vorhaben, mit denen Projekte in Melsunger Einrichtungen und Vereinen gefördert werden.
Zuwendungen können nur für Projekte gewährt werden, die den Stiftungszweck erfüllen:
- Maßnahmen zur Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen
- Bedarfsgerechte Angebote für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Generationen übergreifende Projekte
Die Mittel dürfen nur für den beantragten Zweck verwendet werden.
Zuwendungen werden nicht gewährt für Maßnahmen:
- die kommerziellen Zwecken dienen
- die aus eigenen Mitteln der Verbände und Vereine zu bestreiten sind
- die nicht dem erklärten Stiftungszweck dienen.
Beachten Sie, dass die Zuwendung eine Zusatzförderung darstellt. Bitte benutzen Sie die Unterlagen des Fördervereins. Unentbehrlich ist dabei der Finanzierungsplan. Bitte reichen Sie den Abschlussbericht zeitnah zum Projektende ein.